Tolle Neuigkeiten aus Karlsruhe!

27. September 2022

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 7. September einen Meilenstein in Sachen Datenschutz gesetzt. Es erklärte, dass deutsche Behörden sich auf die Aussagen von US-Anbietern wie Microsoft, Google und Amazon verlassen dürfen. Voraussetzung für den Einsatz ihrer Produkte ist die Verarbeitung der Daten auf europäischen Servern.

Die aktuelle Rechtsprechung lässt viele Schulen aufatmen. Vor allem während der Schulschließungen im März 2020 war Microsoft und seine Tools zur Kommunikation und Kollaboration für die meisten Schulen die beste… um nicht zu sagen… einzige (Not-)Lösung.

Mit LogoDIDACT perfekt an Microsoft 365 angebunden

Parallel zu den Schulschließungen hat SBE unter Hochdruck seinen Office 365-Konnektor fertiggestellt und seinen Schulkunden bis zum 31. Dezember kostenfrei angeboten. Knapp 250 Schulen nutzten dieses Angebot und konnten so ihren Schulbetrieb aufrechterhalten. Denn mit den Anwendungen von Microsoft 365 lässt sich Teamarbeit innerhalb kurzer Zeit umsetzen: Dokumente können in Echtzeit gemeinsam erstellt und automatisch gespeichert werden, Lehrkräfte können mit Eltern über E-Mails in Outlook und mit Schüler*innen über Microsoft Teams in Kontakt bleiben.

Der Office 365-Konnektor von SBE „LD Azure Connect“ wurde in der Zwischenzeit weiterentwickelt und bietet nun noch mehr Vorteile für Schulen, die LogoDIDACT einsetzen. Die optimale Anbindung mit LD Azure Connect sorgt dafür, dass Schulen Benutzer, Gruppen, Teams, Lizenzen, Produkte und (Schul-)Maildomains einfach und schnell verwalten, dank der Synchronisation von Daten aus LogoDIDACT und fein einstellbarer Regeln und Richtlinien. Die Logauswertung liefert Schulleitung und Lehrkräften zusätzlich wichtige Informationen und mit der Erfahrung von SBE lässt sich auch der Datenschutz maximal optimieren.

Situation bisher

Microsoft erklärte bereits in der Vergangenheit wiederholt, dass seine Produkte datenschutzkonform sind. Leider sahen das Datenschutzbeauftragte anders und sprachen Vorbehalte oder gar Verbote für den Einsatz von Microsoft-Produkten an Schulen aus. Microsoft bezog immer wieder detailliert Stellung zu den Kritikpunkten. Sie versicherten, sie gewähren keiner staatlichen Stelle direkten, ungehinderten Zugang zu den Daten ihrer Kunden. Lesen Sie hier, wie Microsoft mit dem Cloud Act umgeht und wo Daten für die Europäische Union gespeichert werden.

Die Behauptungen von Datenschützern und von Microsoft standen im Widerspruch. Das führte zu einer massiven Verunsicherung an Schulen und von Erziehungsberechtigten. Die Angst vor Daten-Diebstahl und der unsichere Umgang mit dem Cloud Act bewirkten, dass viele Schulen auf andere Anbieter umgestiegen sind.

Aktuelle Rechtsprechung

Im Urteil des OLG Karlsruhe werden die Voraussetzungen für den Einsatz von Office 365 konkret beschrieben. Darin heißt es, dass öffentliche Auftraggeber sich auf die bindenden Zusagen des Anbieters verlassen dürfen, wenn geregelt ist, dass ihre Daten nur in Deutschland verarbeitet werden und in kein Drittland gehen. Zur Mitteilung des OLG.

Sicherheitsmaßnahmen von Microsoft

Microsoft stellt die Rechte seiner Kunden an erster Stelle und unternimmt eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen, um die Daten ihrer Kunden zu schützen. Sie verwenden für ihre Produkte eine starke Verschlüsselung, veröffentlichen Informationen über staatliche Anfragen nach Kundendaten, informieren über nationale Sicherheitsanfragen und erzielen viele juristischen Erfolge in Datenschutzfragen.

Veröffentlicht am 27. September 2022
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